das bestattungshaus
Schulte · Pehl · Sitzkarek
Das Bestattungshaus Martin Schulte steht Ihnen als seriöses Familienunternehmen an sieben Standorten im Raum Unna - Hamm - Drensteinfurt mit einem erfahrenen, freundlichen Team für alle Fragen zum Thema Bestattung zur Verfügung. Wir sind uns der großen Verantwortung bei unserer Hilfe im Trauerfall bewusst und engagieren uns für eine individuelle, würdevolle und ganz bewusste Abschiednahme. Dabei orientieren wir uns an christlichen Werten und schätzen einen sehr offenen, ehrlichen und herzlichen Kontakt.
Und Wertschätzung ist für uns weder eine Frage des Preises noch der Herkunft: Wir behandeln jeden Menschen mit dem gleichen Respekt – getreu unserem Motto „Ehre den Toten – Dienst am Lebenden“. So ermöglichen wir feierliche Bestattungen, die die traditionelle Trauerkultur modern interpretieren, und sind selbstverständlich auch für eine verantwortungsbewusste Bestattungsvorsorge ein verlässlicher, fairer Partner.
Unser Unternehmensfilm
Lernen Sie uns kennen
Das Team um Bestattermeister Martin Schulte vereint die menschliche Nähe eines Familienunternehmens mit einem hohen Anspruch und zertifiziertem Qualitätsmanagement. Erfahren Sie mehr über unser Selbstverständnis und unsere Qualifikationen. Sehen Sie, wer Ihr Ansprechpartner vor Ort ist – und lesen Sie, was unsere Kunden über uns sagen.

Im Trauerfall –
Was ist sofort zu tun?
- Rufen Sie Ihren Hausarzt oder einen Notarzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Verständigen Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens, der Sie bei den folgenden Schritten begleitet und unterstützt. Wir sind unter der Nummer 0171-341 05 68 Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Die Überführung des Verstorbenen zu uns sollte in der Regel binnen 36 Stunden erfolgen – in einem ausführlichen Beratungsgespräch unterhalten wir uns über Ihre weiteren Vorstellungen zur Abschiednahme, Trauerfeier und zur Wahl der Bestattungsart und der Grabstelle.

Wege des Erinnerns
Mit unserem Gedenkportal bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über Sterbefälle in der Region zu informieren und das Andenken an geliebte Menschen wachzuhalten. Entzünden Sie Kerzen, schreiben Sie einige Worte des Abschieds oder teilen Sie im Freundes- und Familienkreis online Fotos. Informieren Sie sich über Termine zu Trauerfeierlichkeiten, nutzen Sie die Online-Blumenbestellung – oder unsere Fotobuch-Software, in der Sie gemeinsam mit Angehörigen und Freunden online ein Album des vergangenen Lebens gestalten und direkt nach Hause bestellen können.
Coronavirus in NRW Informationen unseres Verbandes, Stand 23.04.2021
Coronavirus in NRW
Informationen, Stand 23.04.2021
Corona-"Notbremse" - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder,
nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Corona "Notbremse". Die Liste wird laufend überarbeitet.
(ab) Wann gilt die „Notbremse“?
Der § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist am 23.04.2021 in Kraft getreten und entfaltet Wirkung ab dem 24.04.2021.
Die Regelungen der "Notbremse" werden aktiviert, wenn der Inzidenzwert für die Stadt / den Landkreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt:
§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG:
1. private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt;
Was ist mit den bisherigen Regelungen in meinem Bundesland?
Die neuen Regelungen gelten zusätzlich zu den bisherigen Landesregelungen. Die bisherigen Landesregelungen gelten mit der folgenden Einschränkung fort:
Wenn das neue Infektionsschutzgesetz strengere Regelungen vorsieht als die bisherige Landesregelung (z.B. Anzahl der Trauergäste), dann gehen diese Regelungen den landesrechtlichen Vorschriften vor.
---Dies gilt auch für alle weiteren Fragen in dieser FAQ!---
Was ist, wenn ein Bundesland strengere Regeln vorsieht als die neue bundesweite Notbremse?
Dann gelten diese vom jeweiligen Bundesland vorgesehenen strengeren Regeln.
Wo findet man die gültigen Inzidenzen für meine Stadt / meinen Landkreis?
Eine auch für die Kommunen bindende Übersicht über die Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen findet man hier: www.rki.de/inzidenzen. (§ 28b Abs. 6 IfSG)
Berlin und Hamburg werden behandelt wie Landkreise. In Berlin z.B. gilt also nicht die Bezirksinzidenz, sondern die Inzidenz des gesamten Stadtgebiets.
Eine Deutschlandkarte mit allen Landkreisen und Städten finden Sie hier:
RKI COVID-19 Germany (arcgis.com)
Was ist mit bereits anberaumten Beerdigungen mit höherer Teilnehmerzahl?
Die „Notbremse“ sieht keine Übergangsfristen vor, die Regelungen gelten ab sofort. Ausnahmen von der Obergrenze sind in der „Notbremse“ ebenfalls nicht vorgesehen. Mehrere Städte haben bereits Kontrollen angekündigt.
Es wird empfohlen, bei Trauerfeiern mit deutlich mehr als 30 Personen Rücksprache mit den Angehörigen zu halten und die Teilnehmerzahl auf die Obergrenze anzupassen.
Warum hat die Bundesregierung die Notbremse eingeführt?
Die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen bzw. Trauerfeiern als Maßnahme des Infektionsschutzrechts setzt auf Maßnahmen der Länder auf, die hier bereits während der gesamten Pandemie Beschränkungen vorsehen. Sie stellt zudem eine Erleichterung gegenüber den allgemeinen Kontaktbeschränkungen dar. Den Trauernden soll natürlich weiterhin möglich sein, der Verstorbenen in einem würdigen Rahmen zu gedenken. Gleichzeitig muss aber insbesondere im Rahmen einer Hochinzidenzlage den erheblichen Infektionsrisiken größerer Menschenansammlungen Rechnung getragen werden und ein schonender Ausgleich aller Belange gefunden werden, um das Infektionsgeschehen nicht weiter anzufachen. Die Regelung trägt diesen Gesichtspunkten Rechnung.
Was muss ich bei Kunden in meinen Betriebsräumen beachten?
Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen.
Gibt es eine Testpflicht/Listenpflicht bei Beerdigungen?
Die landesrechtlichen Bestimmungen gelten vorerst weiter! Die „Notbremse“ sieht keine Testpflicht oder Teilnehmerlisten bei Beerdigungen vor.
Wer kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden?
Die Einhaltung der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz werden nach wie vor von den zuständigen Landesbehörden – Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Polizei – überwacht.
Wie lange gelten die neuen Regelungen?
Zunächst bis zum 30.06.2021.
Wo finde ich die neuen Regelungen?
§ 28b IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Landesvorstand und die Geschäftsstelle
Aktuelles und Termine
Erfahren Sie Neues aus unserem Bestattungshaus Schulte, lesen Sie interessante Artikel zur Bestattungskultur – und finden Sie aktuelle Termine für den „Lebenskreis“ und den monatlich stattfindenden Trauergesprächskreis.

Facebook-Seite laden