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Vorbereitung
für die letzte Reise.

Bestattungsvorsorge ist Selbstbestimmung.
Und liebevolle Fürsorge zugleich.

Mut zur Individualität, Erleichterung für die Angehörigen oder das beruhigende Gefühl der Sicherheit, wenn auch die letzten Wege geregelt sind – es gibt viele gute Gründe, sich mit den Wünschen für die eigene Bestattung zu beschäftigen, auch wenn der Tod vermeintlich noch in weiter Ferne liegt.

Kostenfreie Beratung zur Bestattungsvorsorge

Wenn Sie bewusst eine Entscheidung darüber treffen möchten, was nach Ihrem Ableben mit Ihnen geschehen soll, stehen wir Ihnen dabei gerne als einfühlsamer Partner zur Seite. In einem vertraulichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam alle Punkte, die Ihnen wichtig sind, und halten diese in einem Vorsorgevertrag verbindlich fest.
Dabei können Sie nicht nur die grundsätzliche Bestattungsform (Sarg oder Urne) und den Beisetzungsort bestimmen, sondern Ihre gesamte Trauerfeier nach eigenen Vorstellungen planen – von der Auswahl der Gäste und den Trauerbriefen über die musikalische Gestaltung und Dekoration bis zum Trauercafé.

Halten Sie erste Vorsorgewünsche fest.
Und vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns.

In unserem untenstehenden Online-Vorsorgeformular geben wir Ihnen erste Hinweise, zu welchen Entscheidungen rund um Ihre Bestattung Sie Wünsche hinterlegen können. Nutzen Sie es als Inspirationsquelle, tragen Sie erste Ideen ein und machen Sie einen Ausdruck für Ihre Familie, um sich gegebenenfalls darüber auszutauschen. Sie können das Formular auch an uns senden, damit wir uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Meine Bestattungswünsche

Schritt 1 von 4
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.

Ein Vorsorgevertrag gibt Sicherheit.
Und das auch in Bezug auf die Kosten.

Für die Finanzierung der dereinstigen Bestattung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl. Am häufigsten werden Treuhandeinlagen oder Sterbegeldversicherungen genutzt.
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Details vor. Nähere Informationen erhalten Sie natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Treuhandeinlagen

Bei der Treuhandeinlage wird ein fester Betrag auf ein Trauhandkonto eingezahlt. Für den Abschluss eines solchen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages sprechen gute Gründe:

  • Eine bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank
  • Keine laufenden Beiträge

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Die Treuhand legt Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates bestverzinslich als Treuhandvermögen an.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über die Treuhand mitgeteilt. Außerdem erhalten Sie einmal jährlich eine Zinsbescheinigung. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

Sterbegeldversicherungen

Eine Sterbegeldversicherung hat den großen Vorteil, dass man diese auch noch im hohen Alter abschließen kann. In Kooperation mit dem Kuratorium und der Nürnberger Versicherung bieten wir Ihnen eine Sterbegeldversicherung mit folgenden Vorteilen an:

  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung
  • Günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag
  • Voller Versicherungsschutz bereits nach 18 Monaten
  • Sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod
  • Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR 12.500,-
  • Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung möglich

Verbundene Lebensversicherung

Eheleute oder Lebenspartner können eine so genannte „Verbundene Lebensversicherung" als Bestattungsvorsorge wählen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein zuvor festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, während für den verbliebenen Partner die Versicherung beitragsfrei gestellt wird.

Sterbegelder

Wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, auf berufsbedingten Wegen oder durch Berufskrankheit eingetreten ist, kann unter Umständen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ein Sterbegeld beantragt werden. Gelegentlich werden außerdem Beschädigten-Sterbegeld oder Sterbegelder von Gewerkschaften gezahlt. Gerne informieren wir Sie hierzu ausführlich.

Noch ein Tipp zum Schluss:
Sparbücher eignen sich nicht zur Bestattungsvorsorge, denn falls im Alter eine Unterbringung im Pflegeheim notwendig ist, werden sämtliche Mittel vorrangig für die Heimkosten aufgebraucht. Im schlimmsten Fall muss dann später das Sozial- oder Ordnungsamt für die Bestattung aufkommen.

Interessanter Artikel zum Thema Sterbegeld­versicherung:

Sie entscheiden, was richtig ist.
Und können Ihre Wünsche verlässlich regeln.

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest:

Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.